Die erstmals vom damaligen Ministerium für Energiewirtschaft herausgegebenen „Betriebsvorschriften für Generatoren“ bildeten die Grundlage für die Ausarbeitung von Betriebsvorschriften für Kraftwerke, legten einheitliche Betriebsstandards für Generatoren fest und spielten eine positive Rolle bei der Gewährleistung eines sicheren und wirtschaftlichen Betriebs von Generatoren. Im Jahr 1982 überarbeitete das damalige Ministerium für Wasserressourcen und Elektrizität die ursprünglichen Vorschriften auf Grundlage der Entwicklungsanforderungen der Energiewirtschaft und einer Zusammenfassung praktischer Erfahrungen. Die überarbeiteten Vorschriften wurden im Juni 1982 herausgegeben und sind seit fast 20 Jahren in Kraft. In dieser Zeit wurden nach und nach große Hochspannungsgeneratoren ausländischer Produktion in Betrieb genommen. Struktur, Materialien, technische Leistung, Automatisierungsgrad, Zusatzausrüstung und Konfiguration der Sicherheitsüberwachungsgeräte des Generators haben sich mit dem Fortschritt von Wissenschaft und Technik stark verändert. Einige der Bestimmungen der ursprünglichen Vorschriften sind für den aktuellen Zustand der Geräte nicht mehr geeignet. Mit zunehmender Erfahrung im Betriebsmanagement, der Verbesserung der Managementmethoden und der kontinuierlichen Einführung moderner Managementmethoden hat sich das Niveau des Generatorenbetriebsmanagements der Betriebseinheit erheblich verbessert, und die in den ursprünglichen Vorschriften festgelegten Managementverfahren und -methoden können den Anforderungen an einen sicheren und wirtschaftlichen Generatorenbetrieb nicht mehr gerecht werden. Die vorliegenden „Generatorenbetriebsvorschriften“ gelten für Dampfturbinengeneratoren und Wasserkraftgeneratoren. Sie stellen einen gemeinsamen technischen Standard für beide dar. Obwohl die Vorschriften spezielle Vorschriften für Dampfturbinengeneratoren und Wasserkraftgeneratoren enthalten, ist der kombinierte Fokus nicht stark genug, die Anwendung ist nicht bequem und es können nicht die notwendigen und detaillierten Vorschriften für ihre jeweiligen Merkmale erlassen werden. Da der Anteil der installierten Leistung von Wasserkraftwerken weiter zunimmt, ist es notwendig, separate Betriebsvorschriften für Wasserkraftgeneratoren zu formulieren. Auf der Grundlage der oben beschriebenen Situation und um den Anforderungen der Produktionsentwicklung und des technologischen Fortschritts der Elektrizitätswirtschaft gerecht zu werden und der Notwendigkeit, mit internationalen Standards im Einklang zu stehen, wurde mit der „Genehmigungsmitteilung“ Nr. 42 des ehemaligen Ministeriums für Elektrizitätswirtschaft [1994] „Bezüglich der Frage der Festlegung und Überarbeitung von Standards für die Energiewirtschaft“ im Jahr 1994 (erste) der Auftrag erteilt, die vom ursprünglichen Ministerium für Wasserressourcen und Elektrizität erlassenen „Betriebsvorschriften für Generatoren“ der ehemaligen Northeast Electric Power Group Company zu überarbeiten und die „Betriebsvorschriften für Wasserkraftgeneratoren“ neu zusammenzustellen.
Die Erstellung der „Betriebsvorschriften für Hydraulikgeneratoren“ begann Ende 1995. Unter der Leitung der ehemaligen Northeast Electric Power Group Corporation war das Kraftwerk Fengman für die Überarbeitung und Zusammenstellung der Vorschriften verantwortlich. Im Zuge der Überarbeitung wurden die ursprünglichen Vorschriften eingehend analysiert und geprüft. Die zugehörigen Dokumente zu Generatorkonstruktion, -herstellung, technischen Bedingungen, Einsatzanforderungen, technischen Normen und weiteren Dokumenten wurden berücksichtigt und mit den spezifischen Bedingungen der aktuellen Herstellung und des Betriebs von Wasserkraftgeneratoren in Einklang gebracht. Angesichts der zukünftigen technologischen Entwicklung wird vorgeschlagen, die ursprünglichen Vorschriften inhaltlich beizubehalten, zu streichen, zu ändern, zu ergänzen und zu verbessern. Auf dieser Grundlage wurde nach der Untersuchung und Einholung von Stellungnahmen zu einigen Wasserkraftwerken ein vorläufiger Entwurf der Vorschriften vorgelegt und ein Entwurf zur Überprüfung erstellt. Im Mai 1997 organisierte die Normungsabteilung des Chinesischen Elektrizitätsrates eine vorläufige Überprüfungssitzung der „Betriebsvorschriften für Hydraulikgeneratoren“ (Entwurf zur Überprüfung). Ein Überprüfungsausschuss, bestehend aus Konstruktionsinstituten, Elektrizitätswerken, Wasserkraftwerken und anderen Einheiten, führte eine gründliche Überprüfung der Vorschriften durch. Überprüfen Sie die inhaltlichen Probleme der Vorschriften und legen Sie Anforderungen für die bei der Erstellung zu beachtenden Punkte vor. Auf Grundlage der Überprüfung überarbeitete und ergänzte die Redaktion die Vorschriften erneut und legte die „Betriebsvorschriften für Hydraulikgeneratoren“ (Entwurf zur Genehmigung) vor.
Wichtige technische Inhaltsänderungen umfassen folgende Punkte:
(1) Die ursprüngliche Regelung behandelte intern wassergekühlte Generatoren als eigenständiges Kapitel. Da in China nur noch wenige intern wassergekühlte Wasserkraftgeneratoren in Betrieb sind und einige bereits auf luftgekühlte umgestellt wurden, werden sie künftig nur noch selten zum Einsatz kommen. Daher wird die Frage der internen Wasserkühlung in dieser Überarbeitung nicht behandelt. Die in den letzten Jahren in China entwickelte Verdunstungskühlung befindet sich noch im Versuchsstadium, und nur wenige Anlagen sind in Betrieb. Die mit der Verdunstungskühlung verbundenen Probleme werden in dieser Regelung nicht behandelt. Sie können entsprechend den Herstellervorschriften und den tatsächlichen Gegebenheiten in die Betriebsregelung vor Ort aufgenommen werden.
(2) Diese Verordnung ist der einzige Industriestandard, der für den Betrieb von Wasserkraftgeneratoren in Wasserkraftwerken befolgt werden sollte. Das Betriebs- und Verwaltungspersonal vor Ort sollte kompetent sein und die Vorschriften strikt durchsetzen. Da die Betreiber vor Ort jedoch nicht unbedingt die nationalen und industriellen Standards in Bezug auf Konstruktion, Herstellung, technische Bedingungen und andere Standards von Wasserturbinengeneratoren kennen und einige der Bestimmungen zum Betrieb von Wasserturbinengeneratoren nicht verstehen, sollten einige wichtige Bestimmungen zum Betrieb der oben genannten Standards in diese Überarbeitung aufgenommen werden, damit die Betriebsleiter vor Ort diese Inhalte beherrschen und den Einsatz der Generatoren besser verwalten können.
(3) Angesichts der steigenden Zahl von Pumpspeicherkraftwerken in China wird zusätzlich zu den Anforderungen dieser Verordnung ein Kapitel mit Sondersituationen und Frequenzstartgeräten im Zusammenhang mit dem Betrieb von Generatoren/Motoren unter verschiedenen Betriebsbedingungen, dem Motorstart und anderen Aspekten behandelt.
(4) Für den neuen, unbeaufsichtigten Betriebsmodus (mit geringer Personenanzahl im Einsatz) mit Generatorbetrieb wurden bestimmte Grundsätze festgelegt, um den Anforderungen des neuen Betriebsmanagements gerecht zu werden. Während der Implementierung können neue Probleme auftreten. Die Betriebseinheit sollte diese unter Berücksichtigung der tatsächlichen Situation unter der Voraussetzung eines sicheren Betriebs ermitteln.
(5) Das aus Russland importierte inländische Großaxiallager basiert auf elastischen Metall-Kunststoff-Lagern. Nach zehnjähriger Entwicklung und Betriebserprobung wurden gute Anwendungsergebnisse erzielt, und dies hat sich zum Entwicklungstrend für inländische Großaxiallager entwickelt. Gemäß den Bestimmungen von DL/T 622–1997 „Technische Bedingungen für flexible Metall-Kunststoff-Axiallager für vertikale Wasserkraftgeneratoren“, genehmigt und herausgegeben vom ehemaligen Ministerium für Elektrizitätswirtschaft im Jahr 1997, regelt diese Regelung die Betriebstemperatur von Kunststofflagern sowie das Ein- und Ausschalten der Anlage. Es sind Vorkehrungen für Probleme wie die Störungsbehebung bei Kühlwasserunterbrechungen getroffen.
Diese Verordnung dient als Richtschnur für die Erstellung der Standortvorschriften für jedes Wasserkraftwerk. Auf dieser Grundlage werden für jedes Wasserkraftwerk und die Herstellerdokumente Standortvorschriften auf Grundlage der tatsächlichen Bedingungen erstellt.
Diese Regelung wurde vom ehemaligen Ministerium für Elektrizitätswirtschaft vorgeschlagen.
Diese Regelung unterliegt der Zuständigkeit des Technischen Komitees für die Standardisierung von Wasserkraftgeneratoren der Elektrizitätswirtschaft.
Ausarbeitungsorganisation dieser Verordnung: Fengman Power Plant.
Die Hauptverfasser dieser Verordnung: Sun Jiazhen, Xu Li, Geng Fu. Diese Verordnung wird vom Technischen Komitee für die Standardisierung von Wasserkraftgeneratoren in der Elektrizitätswirtschaft ausgelegt.
Allgemeine Grundsätze für Referenzstandards
3.1 Allgemeine Anforderungen
3.2 Mess-, Signal-, Schutz- und Überwachungsgeräte
3.3 Erregersystem
3.4 Kühlsystem
3.5 Lagerung
4. Die Betriebsart des Generators
4.1 Betriebsart unter Nennbedingungen
4.2 Betriebsart bei schwankender Zulufttemperatur
4.3 Betriebsart bei Änderung von Spannung, Frequenz und Leistungsfaktor
5 Überwachung, Inspektion und Wartung des Generatorbetriebs
5.1 Starten, Parallelschalten, Laden und Stoppen von Generatoren
5.2 Überwachung, Inspektion und Wartung während des Generatorbetriebs
5.3 Inspektion und Wartung von Schleifring und Erregerkommutatorbürste
5.4 Inspektion und Wartung der Erregereinrichtung
6 Generator-Anormalbetrieb und Unfallbehandlung
6.1 Unbeabsichtigte Überlastung des Generators
6.2 Unfallbehandlung von Generatoren
6.3 Ausfall und anormaler Betrieb des Generators
6.4 Ausfall des Erregersystems
7. Betrieb von Generator/Motor
7.1 Betriebsart Generator/Motor
7.2 Starten, Parallelschalten, Laufen, Stoppen und Umstellen der Betriebsbedingungen von Generator/Motor
7.3 Frequenzumwandlungsgerät
6.4 Ausfall des Erregersystems
7 Betrieb von Generator/Motor
7.1 Betriebsart Generator/Motor
7.2 Starten, Parallelschalten, Laufen, Stoppen und Umstellen der Betriebsbedingungen von Generator/Motor
7.3 Frequenzumwandlungsgerät
Industriestandard für elektrische Energie der Volksrepublik China
Betriebsvorschriften für Wasserturbinengeneratoren DL/T 751-2001
Code für hydraulischen Turbinengenerator
Diese Norm legt die grundlegenden technischen Anforderungen, die Betriebsart, den Betrieb, die Inspektion und Wartung, den Umgang mit Unfällen und andere damit verbundene Fragen für den Betrieb von Wasserkraftgeneratoren fest.
Diese Norm gilt für Synchron-Wasserkraftgeneratoren ab 10 MW im Energiesystem (Synchron-Wasserkraftgeneratoren unter 10 MW können durch Bezugnahme implementiert werden). Diese Norm gilt auch für Generatoren/Motoren von Pumpspeicherkraftwerken.
Referenzstandard
Die in den folgenden Normen enthaltenen Bestimmungen stellen durch Zitieren in dieser Norm die Bestimmungen dieser Norm dar. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung waren die angegebenen Ausgaben gültig. Alle Normen werden überarbeitet, und alle Parteien, die diese Norm anwenden, sollten die Möglichkeit prüfen, die neueste Version der folgenden Normen zu verwenden.
GB/T7409—1997
Synchronmotor-Erregungssystem
Technische Anforderungen an das Erregersystem großer und mittlerer Synchrongeneratoren
GB 7894—2000
Grundlegende technische Bedingungen des Hydrogenerators
GB 8564—1988
Technische Spezifikation für die Installation eines Hydrogenerators
DL/T 491—1992
Vorschriften für den Betrieb und die Wartung von statischen Gleichrichter-Erregersystemen für große und mittelgroße Wasserkraftgeneratoren
DL/T 583—1995
Technische Bedingungen des statischen Gleichrichtungserregersystems und der Vorrichtung für große und mittlere Wasserkraftgeneratoren
DL/T 622—1997
Technische Anforderungen an die elastische Metall-Kunststoff-Axiallagerbuchse eines vertikalen Hydrogenerators
Allgemein
3.1 Allgemeine Anforderungen
3.1.1 Jeder Turbinengenerator (nachfolgend Generator genannt) und jede Erregereinrichtung (einschließlich Erreger) muss mit dem Typenschild des Herstellers versehen sein. Die Energiespeichereinheit muss mit Typenschildern für die Stromerzeugung bzw. den Pumpbetrieb gekennzeichnet sein.
3.1.2 Um die Qualität nach Herstellung, Installation und Wartung zu überprüfen und die Parameter und Eigenschaften des Generators zu erfassen, sollten die erforderlichen Tests gemäß den einschlägigen Vorschriften der nationalen und industriellen Normen durchgeführt werden, um festzustellen, ob der Generator in Betrieb genommen werden kann.
3.1.3 Die wichtigsten Zusatzgeräte wie Generatorgehäuse, Erregersystem, Computerüberwachungssystem, Kühlsystem usw. müssen im Betrieb intakt bleiben. Schutzeinrichtungen, Messgeräte und Signalgeräte müssen zuverlässig und präzise sein. Die gesamte Anlage muss die Nennlast unter den angegebenen Parametern tragen und im zulässigen Betriebsmodus lange laufen können.
3.1.4 Änderungen an der Konstruktion der Hauptkomponenten des Generators müssen technisch und wirtschaftlich nachgewiesen werden, die Stellungnahme des Herstellers muss eingeholt und der zuständigen übergeordneten Behörde zur Genehmigung vorgelegt werden.
Veröffentlichungszeit: 11. Oktober 2021
